Schutz von Heizelementen
Allgemeines
Das Heizelement und alle Teile der Elementbaugruppe (z. B. Elementträger, Hülle und ähnliche Teile) müssen so geschützt sein, dass brennbares Material und Personen vor dem Kontakt damit geschützt sind.
Alle Vorsprünge des Heizgeräts wie Schutzvorrichtungen oder Gitter, die heiße Heizflächen schützen sollen, müssen formschlüssig am Heizgerät befestigt sein, z. B. durch Schrauben, Nieten oder Schweißen oder durch Einrasten in Schlitze, sodass sie nicht ohne den Einsatz von Werkzeugen, Brechen oder Brechen entfernt werden können dauerhafte Biegung oder Verformung.
Die Eignung einer Schutzvorrichtung wird im Hinblick auf ihre allgemeine Gebrauchstauglichkeit und in Bezug auf die Form und Größe der darin enthaltenen Öffnungen in Verbindung mit dem Abstand der Schutzvorrichtung vom Heizelement und den anderen in Abschnitt genannten Hochtemperaturteilen beurteilt 10.1.1. Sofern in 10.1.5 nichts anderes angegeben ist, gilt eine Öffnung in einer Schutzvorrichtung als zulässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind, wenn sich das Heizgerät in einer vorgesehenen Betriebsposition befindet:
a) Die Form und Größe einer Öffnung ist so, dass ein Prüfmaß in Form eines geraden Kreiskegels mit einem Basisdurchmesser von 2-3/4 Zoll (69.9 mm) und einer Höhe von 5-1/2 Zoll ( 139.7 mm), siehe Figure 10.1Es wird verhindert, dass das Heizelement und die anderen Hochtemperaturteile berührt werden, wenn die Kegelsonde wird mit der Spitze voran in irgendeiner Weise eingeführt. Siehe 10.1.4.
b) Die Form und Größe einer Öffnung, die den vertikalen Eintritt einer Stabsonde mit einer Breite von 1/2 Zoll (12.7 mm) und einer Dicke von 1/16 Zoll (1.6 mm) ermöglicht, siehe Abbildung 10.2, sind so, dass eine dreieckige Sonde 1 entsteht 16 Zoll dick und in Form eines gleichschenkligen Dreiecks mit einer Basis von 2-3/4 Zoll und einer Höhe von 5-1/2 Zoll, siehe Abbildung 10.3, wird daran gehindert, das Heizelement und die anderen Hochtemperaturteile zu berühren wenn das Dreieck Sonde wird mit der Spitze voran in irgendeiner Weise eingeführt. Die Prüfung einer Öffnung mit der Dreieckssonde gilt auch dann, wenn das senkrecht nach unten gerichtete Einführen der Stange durch die Konstruktion der Schutzvorrichtung, die Verwendung einer zusätzlichen Barriere oder beides verhindert wird, es sei denn, die vertikal angebrachte Stange neigt dazu, nach außen abgelenkt zu werden – das ist der Fall ist, weg von der Wache.
c) Die Fläche einer Öffnung in einer im Wesentlichen vertikalen Fläche einer Schutzeinrichtung beträgt nicht mehr als 3-1/4 Quadratzoll (2100 mm²), wenn die Größe und/oder Form der Öffnung den Zugang aus jeder horizontalen oder vertikalen Richtung ermöglicht ausgerichteter Stab Sonde 1/16 Zoll im Durchmesser und 2-3/4 Zoll lang, siehe Abbildung 10.4.
UL1278 Abb.10.4
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