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22 Nov, 2023 226 Gesehen Autor: Rachel He

UL 1017 Abbildung 25 Zugänglichkeitssonde

Schutz vor Personenschäden UL 1017
Allgemeines
Wenn die Bedienung und Wartung eines Geräts durch den Benutzer mit der Gefahr einer Verletzung von Personen verbunden ist, müssen Schutzmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos vorgesehen werden.

Bei der Beurteilung eines Geräts im Hinblick auf die Anforderung in Abschnitt 4.20.1.1 muss der vernünftigerweise vorhersehbare Missbrauch des Geräts berücksichtigt werden.

Die Eignung einer Schutzvorrichtung, einer Freigabe, einer Verriegelung und dergleichen und ob eine solche Vorrichtung erforderlich ist, muss anhand einer Untersuchung des gesamten Geräts, seiner Betriebseigenschaften und der Wahrscheinlichkeit einer daraus resultierenden Verletzungsgefahr für Personen ermittelt werden auf einer anderen Ursache als grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Untersuchung umfasst auch die Berücksichtigung der Folgen von Ausfällen oder Fehlfunktionen
eine Komponente, aber nicht mehr als eine Komponente gleichzeitig, es sei denn, ein Ereignis trägt zu einem anderen bei. Wenn die Untersuchung ergibt, dass der Ausfall oder die Fehlfunktion einer bestimmten Komponente zu einem Verletzungsrisiko für Personen führen kann, ist die Zuverlässigkeit dieser Komponente zu untersuchen.

Spezifische Konstruktionen, Tests, Markierungen, Schutzvorrichtungen und Ähnliches werden für einige gängige Designs detailliert beschrieben. Besondere Merkmale und Geräte, die nicht abgedeckt sind, müssen angemessen berücksichtigt werden. Siehe Kennzeichnung, Abschnitt 11.

Scharfe Kanten
Ein Gehäuse, ein Rahmen, eine Schutzvorrichtung, ein Griff oder dergleichen dürfen nicht scharf genug sein, um bei normaler Wartung und Verwendung eine Verletzungsgefahr für Personen darzustellen.

Ausnahme: Diese Anforderung gilt nicht für Teile oder Teile davon, die für die Ausführung einer Arbeitsfunktion erforderlich sind, z. B. ein Haustierpflegegerät mit einer freiliegenden Klinge mit Metallzähnen.

Wann immer Schiedsrichtermessungen erforderlich sind, um festzustellen, dass ein Teil gemäß Abschnitt 4.20.2.1 nicht scharf genug ist, um ein Verletzungsrisiko für Personen darzustellen, muss die in UL 1439 beschriebene Methode verwendet werden.

Gehäuse und Schutzvorrichtungen
Der Rotor eines Motors, eine Riemenscheibe, ein Riemen, ein Getriebe, ein Lüfter oder ein anderes bewegliches Teil, das Personen verletzen könnte, muss umschlossen oder mit anderen Mitteln versehen sein, um die Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Kontakts zu verringern. Eine Öffnung in einem Gehäuse oder einer Schutzeinrichtung muss entweder (a) oder (b) entsprechen.
a) Bei einer Öffnung mit einer geringfügigen Abmessung von weniger als 34.9 mm (1.375 Zoll) darf ein solches bewegliches Teil nicht von der in Abbildung 2 dargestellten Sonde berührt werden. Siehe Abschnitt 4.2.5.5 und Anhang A.
b) Bei einer Öffnung mit einer kleineren Abmessung von 34.9 mm (1.375 Zoll) oder mehr darf ein solches bewegliches Teil nicht von der in abgebildeten Sonde berührt werden Figure 25 und Abbildung 26. Siehe Abschnitt 4.2.5.5 und Anhang A.

UL 1017 Abbildung 25 Zugänglichkeitssonde

UL 1017 Abbildung 25 Zugänglichkeitssonde

UL 1017 Abbildung 25 Zugänglichkeitssonde

UL 1017 Abbildung 26 Zugänglichkeitssonde

Ausnahme Nr. 1: Ein beweglicher Teil oder Teil eines beweglichen Teils, der zur Ausführung der Arbeitsfunktion notwendigerweise freiliegt, muss nicht eingehaust werden, es muss jedoch bei Bedarf ein Schutz vorhanden sein.

Ausnahme Nr. 2: Eine Öffnung im integrierten Gehäuse eines Motors, der in einem für den gewerblichen Gebrauch vorgesehenen Gerät verwendet wird und weder in einem Handgerät noch in einem handgestützten Teil eines Geräts verwendet wird, ist akzeptabel, wenn es sich um ein bewegliches Teil handelt kann von der in Abbildung 4 dargestellten Sonde nicht berührt werden.

Ausnahme Nr. 3: Eine elektronisch gesteuerte motorbetriebene Bürste, die zur Ausübung ihrer Arbeitsfunktion unbedingt freigelegt wird, muss gemäß Abschnitt 11.4.15 gekennzeichnet werden.

Bei der Prüfung eines Geräts, um festzustellen, ob es den Anforderungen in Abschnitt 4.20.3.1 entspricht, ein Teil des Gehäuses, der ohne Verwendung eines Werkzeugs entfernt werden kann (zum Anbringen eines Zubehörs, zur Durchführung einer Betriebseinstellung usw.). Gründen) geöffnet oder entfernt werden.

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