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28 Nov, 2023 205 Gesehen Autor: Rachel He

Sonde für Laufrad tragbarer Geräte nach UL 507 Abbildung 9.1

Tragbare Ventilatoren und Fensterventilatoren
Anders als in 9.2.2 beschrieben, müssen bewegliche Teile, die eine Verletzungsgefahr für Personen darstellen, geschützt oder umschlossen sein.

Ein bewegliches Teil wie ein rotierendes Gitter, ein rotierender Luftabweiser, der durch einen Luftstrom angetrieben wird, oder ein Laufrad Es ist nicht erforderlich, geschützt zu werden, wenn das bewegliche Teil alle folgenden anwendbaren Anforderungen erfüllt:

a) Bei Motorantrieb ist das Laufrad:
1) Wiegt nicht mehr als 45 g (0.1 Pfund);
2) der Durchmesser darf nicht mehr als 203.20 mm (8 Zoll) betragen; Und
3) Ist nicht dicker als 3.2 mm (1/8 Zoll) und weist keine Verstärkung über den Nasenkonus hinaus auf.

b) Wenn das bewegliche Teil von einem Luftstrom angetrieben wird:
1) Wiegt nicht mehr als 454 g (1 Pfund);
2) Der Durchmesser darf 508 mm (20 Zoll) nicht überschreiten. Und
3) Entspricht Abschnitt 70, Falltest, ohne Bruch der Klingen.

c) Der bewegliche Teil:
1) Rotiert nicht schneller als 2000 Umdrehungen pro Minute; Und
2)Entspricht den Anforderungen gemäß Abschnitt 56, Unbewacht Schaufelrad Tests, Abschnitt 61, Aufpralltest an Schutzvorrichtungen, und Abschnitt 70, Falltest, ohne Bruch der Klingen.

d) Die Ausgangsleistung des Motors, der das Teil antreibt, beträgt nicht mehr als 35 Watt (0.047 PS).

e) Der „K“-Faktor des beweglichen Teils, bestimmt nach 9.2.5, ist kleiner als 732.

f) Eine Klinge:
1) Verwendet eine abgerundete Vorderkante mit einem Durchmesser von mindestens 3.2 mm (1/8 Zoll); Und
2) Besteht aus Material mit:
i) Eine Zugfestigkeit von mindestens 6.895 MPa (1000 psi) gemäß ASTM D638; Und
ii) Dehnung von nicht mehr als 206.85 MPa (30,000 psi) gemäß ASTM D790.

g) Ein vom Luftstrom angetriebener Luftabweiser hat keine Vorderkante und alle freiliegenden Flächen sind glatt und gut abgerundet.

Ein Unbewachter Laufrad das der Ausnahme Nr. 1 bis 9.2.2 entspricht, muss eine Aufprallkraft von 175 N (39.34 Pfund) oder weniger erzeugen.
Zu den Faktoren, die bei der Beurteilung, ob ein bewegliches Teil oder ein Teil eines Teils wahrscheinlich ein Verletzungsrisiko für Personen darstellt, zu berücksichtigen sind, gehören unter anderem:
a) Der Teil des Blattes, der berührt wird – Hinterkante, Vorderkante oder Peripherie;
b) Material und Winkel der Klinge sowie Art und Schärfe der freiliegenden Kante; Und
c) Die verfügbare Energie.

Herkömmliche Laufradkonstruktionen erfüllen die Schutzanforderungen, wenn:
a) Die Beziehung zwischen Masse (W) in kg, Radius (r) in mm und Geschwindigkeit (N) in Umdrehungen pro Minute ist so, dass K in der folgenden Gleichung kleiner als 29264 ist: K = 6 x10′(wr'N )
b) Der Schutz ist so beschaffen, dass die in Abbildung 9.1 dargestellte Sonde die Vorderkante des Blattes und der Nabe nicht berühren kann, wenn sie wie in 9.2.6 beschrieben eingeführt wird. Bei einem umkehrbaren Lüfter gelten beide Kanten des Flügels als Vorderkanten. Wenn K größer als 29264 ist, darf die Sonde keinen Teil davon berühren Laufrad.

Sonde für Laufrad tragbarer Geräte nach UL 507 Abbildung 9.1

Der Teil eines Laufrad die eine Verletzungsgefahr für Personen mit sich bringt, müssen so geschützt sein, dass die in Abbildung 9.1 dargestellte Sonde das Teil nicht berührt, wenn sie mit einer Kraft von 4.45 N (1 Pfund) für maximal 5 Sekunden durch eine Öffnung in der Schutzvorrichtung eingeführt wird.

Bei einer Prüfung, ob ein Gerät den in 9.2.6 genannten Anforderungen entspricht, dürfen die Schutzvorrichtungen und Laufräder von Tisch- und Standventilatoren vor der Prüfung nicht entfernt werden.

Wenn ein Teil, das zur Erfüllung der Anforderung in 9.2.6 verwendet wird, aus einem Polymermaterial besteht, muss eine Probe 7 Stunden lang Luft bei 70 °C (158 °F) ausgesetzt werden. Im Ofen muss das Teil am Ventilator montiert werden und der Ventilator muss sich in seiner vorgesehenen Betriebsposition befinden. Nachdem die Probe auf Raumtemperatur abgekühlt ist, wird die in Abbildung 9.1 dargestellte Sonde durch jede Öffnung im Schutz eingeführt. Die Sonde darf keinen Teil eines berühren Laufrad die eine Verletzungsgefahr für Personen darstellen können.

Eine zur Einhaltung der Anforderung in 9.2.6 eingesetzte Schutzvorrichtung muss auf eine der folgenden Arten am Ventilator befestigt werden:
a) dauerhaft;
b) Mittel, die zum Entfernen die Verwendung eines oder mehrerer Werkzeuge erfordern; oder
c) Mittel, die zum Entfernen nicht den Einsatz eines oder mehrerer Werkzeuge erfordern, vorausgesetzt, dass die Sicherungsmittel am vorderen oder hinteren Schutz angebracht bleiben; Und
1) Zum Auskuppeln sind zwei separate Bewegungen erforderlich, z. B. Drücken und Drehen
Sicherungsmittel; oder
2) Zum Lösen der Sicherungsmittel ist eine Kraft von 22.24 N (5 Pfund) erforderlich.

Die in 9.2.9(c)(2) angegebene Entfernungskraft ist zu messen, nachdem die Haltemittel durch zehnmaliges Entfernen und Ersetzen der Schutzvorrichtung in der vorgesehenen Weise konditioniert wurden.

Ein Gehäuse, ein Rahmen, eine Schutzvorrichtung, ein Griff oder ein anderer Teil des Ventilators, der während des bestimmungsgemäßen Betriebs Kontakt ausgesetzt ist, darf nicht scharf genug sein, um eine Verletzungsgefahr für Personen darzustellen.

Nichtmetallische Laufräder an tragbar Ventilatoren und Fensterventilatoren müssen Abschnitt 63, Laufradtest für tragbare Ventilatoren, entsprechen.

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