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IEC 60335-2-29 Haushaltsgeräte und ähnliche Elektrogeräte – Sicherheit – Teil 2-29: Besondere Anforderungen für Batterieladegeräte

IEC 60335-2-29:2016+A1:2019 befasst sich mit der Sicherheit elektrischer Batterieladegeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke mit einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 120 V welligkeitsfreiem Gleichstrom und einer Nennspannung von nicht mehr als 250 V. Batterieladegeräte Geräte, die zum Laden von Batterien in einer Endanwendung im Haushalt bestimmt sind und nicht in den Anwendungsbereich der Normenreihe IEC 60335 fallen, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Anforderungen an Batterieladegeräte zur unbeaufsichtigten Verwendung durch Kinder ab 8 Jahren sind in Anhang AA aufgeführt. Batterieladegeräte, die nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmt sind, aber dennoch eine Gefahrenquelle für die Öffentlichkeit darstellen können, wie z. B. Batterieladegeräte, die für die Verwendung in Garagen, Geschäften, der Leichtindustrie und auf landwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen sind, fallen in den Geltungsbereich dieser Norm. Soweit möglich, befasst sich diese Norm mit den allgemeinen Gefahren, die von Geräten ausgehen und denen alle Personen im und um das Haus ausgesetzt sind. Im Allgemeinen werden jedoch Personen (einschließlich Kinder) nicht berücksichtigt, deren körperliche, sensorische oder geistige Fähigkeiten; oder mangelnde Erfahrung und Kenntnisse hindern sie daran, das Gerät ohne Aufsicht oder Einweisung sicher zu verwenden; Kinder, die mit dem Gerät spielen. Diese Norm gilt nicht für Einbauten:
– Batterieladegeräte, ausgenommen solche zum Einbau in Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge;
– Batterieladegeräte, die Teil eines Geräts sind, dessen Batterie für den Benutzer nicht zugänglich ist;
– Batterieladegeräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind;
– Batterieladegeräte, die für den Einsatz an Orten bestimmt sind, an denen besondere Bedingungen vorherrschen, beispielsweise das Vorhandensein einer korrosiven oder explosiven Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas);
– Batterieladegeräte für Notbeleuchtung oder Versorgungseinheiten für elektronische Geräte. Diese fünfte Ausgabe annulliert und ersetzt die im Jahr 2002 veröffentlichte vierte Ausgabe, einschließlich ihrer Änderung 1 (2004) und ihrer Änderung 2 (2009). Es handelt sich um eine technische Überarbeitung. Die wichtigsten Änderungen in dieser Ausgabe im Vergleich zur vierten Ausgabe von IEC 60335-2-29 sind wie folgt (geringfügige Änderungen werden nicht aufgeführt):
– Der Falltest wurde überarbeitet, um sich auf IEC 60068-2-31 (21.101) zu beziehen.
– Anforderungen an Versorgungskabel von Batterieladegeräten, die bei niedrigen Temperaturen verwendet werden (25.7);
– Anforderungen für Batterieladegeräte mit einer Ausgangsspannung über SELV wurden hinzugefügt (1, 3.2.2, 3.4.3, 10.101, 24.4, 25.5, 25.7, 25.8, 25.15, 26.5);
– Eine Klassifizierung für im Freien verwendete Batterieladegeräte wurde hinzugefügt (6.2, 29.2) und einige Anmerkungen in Abschnitt 1, Unterabschnitte 7.1 und 22.102, Abbildung 101 und Anhang AA 11.8 wurden in normativen Text umgewandelt. Es wurde auf der Grundlage der fünften Ausgabe (2010) dieser Norm erstellt. Nationale Komitees werden darauf aufmerksam gemacht, dass Gerätehersteller und Prüforganisationen nach der Veröffentlichung einer neuen, geänderten oder überarbeiteten IEC-Veröffentlichung möglicherweise eine Übergangszeit benötigen, um Produkte gemäß den neuen Anforderungen herzustellen und sich für die Durchführung neuer Anforderungen zu rüsten oder überarbeitete Tests. Der Ausschuss empfiehlt, den Inhalt dieser Norm frühestens 12 Monate oder später als 36 Monate nach dem Datum ihrer Veröffentlichung zur nationalen Umsetzung zu übernehmen.
Diese konsolidierte Fassung besteht aus der fünften Auflage (2014) und deren Änderung 1 (2019).

LISUN Die folgenden Geräte erfüllen vollständig die Norm IEC 60335-2-29 „Haushalts- und ähnliche Elektrogeräte – Sicherheit – Teil 2-29: Besondere Anforderungen für Batterieladegeräte“.

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