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IEC 60335-2-10 Haushaltsgeräte und ähnliche Elektrogeräte – Sicherheit – Teil 2-10: Besondere Anforderungen für Bodenbearbeitungsmaschinen und Nassscheuermaschinen

IEC 60335-2-10:2021 befasst sich mit der Sicherheit elektrischer Bodenbearbeitungs- und Nassscheuermaschinen für den Haushalt und ähnliche Zwecke, deren Nennspannung nicht mehr als 250 V beträgt, einschließlich mit Gleichstrom (DC) versorgter Geräte und batteriebetriebener Geräte .
Beispiele für Bodenbearbeitungsmaschinen, auf die diese Norm anwendbar ist, sind:
– Bodenpuffer;
– Bodenpoliermaschinen;
– Bohnerwachser.
Beispiele für Nassscheuermaschinen, auf die diese Norm anwendbar ist, sind:
– Bodenschrubber;
– Teppichshampoogeräte;
– Polstershampoos.
Geräte, die nicht für den normalen Haushaltsgebrauch bestimmt sind, aber dennoch eine Gefahrenquelle für die Öffentlichkeit darstellen können, wie z. B. Geräte, die für die Verwendung durch Laien in Geschäften, Hotels, Büros, Schulen, Krankenhäusern und ähnlichen Räumlichkeiten, in der Leichtindustrie und auf landwirtschaftlichen Betrieben bestimmt sind, liegen im Geltungsbereich dieser Norm.
Soweit möglich, befasst sich diese Norm mit den allgemeinen Gefahren, die von Geräten ausgehen und denen alle Personen im und um das Haus ausgesetzt sind. Im Allgemeinen wird dies jedoch nicht berücksichtigt
– Personen (einschließlich Kinder), deren körperliche, sensorische oder geistige Fähigkeiten beeinträchtigt sind; oder mangelnde Erfahrung und Kenntnisse hindern sie daran, das Gerät ohne Aufsicht oder Einweisung sicher zu verwenden;
– Kinder, die mit dem Gerät spielen.
Es wird darauf hingewiesen, dass
– Für Geräte, die zur Verwendung in Fahrzeugen oder an Bord von Schiffen oder Flugzeugen bestimmt sind, können zusätzliche Anforderungen erforderlich sein.
– In vielen Ländern werden zusätzliche Anforderungen durch die nationalen Gesundheitsbehörden, die für den Arbeitsschutz zuständigen nationalen Behörden und ähnliche Behörden festgelegt.
Diese Norm gilt nicht für
– Staubsauger und Wassersaugreinigungsgeräte (IEC 60335-2-2);
– Geräte für gewerbliche Zwecke;
– Geräte, die dazu bestimmt sind, an Orten verwendet zu werden, an denen besondere Bedingungen vorherrschen, beispielsweise das Vorhandensein einer korrosiven oder explosiven Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas);
– Bodenschleifmaschinen;
– Bodenbearbeitungsmaschinen für den gewerblichen Einsatz (IEC 60335-2-67, IEC 60335-2-72).
Diese sechste Ausgabe annulliert und ersetzt die fünfte Ausgabe aus dem Jahr 2002 und die Änderung 1:2008. Bei dieser Ausgabe handelt es sich um eine technische Überarbeitung.
Diese Ausgabe enthält die folgenden wesentlichen technischen Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe:
a) der Text wurde an IEC 60335-1:2020 angepasst;
b) einige Anmerkungen wurden in normativen Text umgewandelt (Absatz 1, 19.10, 20.1, 20.2, 22.101);
c) Einführung von Grenzwerten für den Temperaturanstieg von außen zugänglichen Oberflächen (Absatz 11);
d) Verlagerung der Modifikation der Kabeltrommel von 11.7 auf 11.2, um sie an Teil 1 anzupassen;
e) Änderung der Feuchtigkeitsbeständigkeitsprüfung (15.2);
f) Klarstellung des Stabilitätstests (20.1).
Dieser Teil 2 ist in Verbindung mit der neuesten Ausgabe von IEC 60335-1 und ihren Änderungen zu verwenden, es sei denn, diese Ausgabe schließt dies aus; in diesem Fall wird die letzte Ausgabe verwendet, die dies nicht ausschließt. Es wurde auf der Grundlage der sechsten Ausgabe (2020) dieser Norm erstellt.

LISUN Die folgenden Geräte erfüllen vollständig die Norm IEC 60335-2-10 „Haushalts- und ähnliche Elektrogeräte – Sicherheit – Teil 2-10: Besondere Anforderungen für Bodenbearbeitungsmaschinen und Nassscheuermaschinen“.

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