8.1 Die Anforderungen in 8.2-8.17 gelten nur für Niederspannungsteile, die für den Benutzer zugänglich und von Mittelspannungskreisen isoliert sind. Siehe 8.18 für Anforderungen an Mittelspannungsteile und Niederspannungsteile, die nicht von Mittelspannungskreisen isoliert sind. Informationen zum Schutz des Servicepersonals finden Sie in Abschnitt 43. Schutz des Servicepersonals.
8.2 Nicht isolierte spannungsführende Teile, die das Risiko eines Stromschlags, des Risikos elektrischer Hochspannung/Energieniveaus oder eines Verletzungsrisikos aufgrund beweglicher Teile mit sich bringen, die sich in einem Bereich befinden, in dem der Benutzer Zugang zu Bedienelementen oder Trennschaltern hat, müssen isoliert oder umschlossen sein, um das Risiko zu verringern die Wahrscheinlichkeit des Kontakts mit solchen Teilen, unabhängig von ihrem Standort.
8.3 Motorgeneratorbaugruppen, die in einem Bereich mit eingeschränktem Zugang untergebracht werden sollen, gelten nicht als für den Benutzer zugänglich, wenn sie mit Folgendem ausgestattet sind:
a) Gemäß 94.14 als erforderlich gekennzeichnet; Und
b) Ausgestattet mit Anweisungen gemäß 96.4(s).
8.4 Um das Risiko eines unbeabsichtigten Kontakts zu verringern, der das Risiko eines Stromschlags durch ein nicht isoliertes stromführendes Teil oder einen filmbeschichteten Draht, elektrische Energie – hohe Ströme oder Verletzungen von Personen durch ein bewegliches Teil – mit sich bringt, muss eine Öffnung in einem Gehäuse den Anforderungen entsprechen entweder a oder B):
a) Bei einer Öffnung mit einer kleineren Abmessung (siehe 8.8) von weniger als 25.4 mm (1 Zoll) darf ein rotierendes Teil, ein stromführendes Teil oder ein Kabel nicht von der in Abbildung 8.1 dargestellten Sonde berührt werden.
b) Bei einer Öffnung mit einer kleineren Abmessung von 25.4 mm (1 Zoll) oder mehr muss ein solcher Teil oder Draht einen Abstand von der Öffnung haben, wie in Tabelle 8.1 angegeben.
Ausnahme: Eine Öffnung in einem integrierten Gehäuse eines Motors oder Generators muss diese Anforderungen nicht erfüllen, wenn sie 8.5 entspricht.
8.5 In Bezug auf ein Teil oder Kabel gemäß 8.4 in einem integrierten Gehäuse eines Generators gemäß der Ausnahme zu 8.4:
a) Eine Öffnung mit einem kleineren Maß (siehe 8.8) von weniger als 19.1 mm (3/4 Zoll) erfüllt die Anforderungen, wenn:
1) Ein bewegliches Teil wird von der in abgebildeten Sonde nicht berührt Figure 8.2;
2)Filmbeschichteter Draht wird von der in Abbildung 8.3 dargestellten Sonde nicht berührt;
3) Bei einem direkt zugänglichen Generator (siehe 8.10) wird ein nicht isoliertes stromführendes Teil von der in Abbildung 8.1 dargestellten Sonde nicht berührt; Und
4) In einem indirekt zugänglichen Generator (siehe 8.9). Ein nicht isoliertes stromführendes Teil wird von der in abgebildeten Sonde nicht berührt Figure 8.2.
b) Eine Öffnung mit einer Mindestabmessung von 19.1 mm (3/4 Zoll) oder mehr erfüllt die Anforderungen, wenn ein Teil oder Draht einen Abstand von der Öffnung hat, wie in Tabelle 8.1 angegeben.
Tags:SMT-PA130B , UL2200Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *