UMFANG
Diese SAE Aerospace Recommend Practice (ARP) soll die Außenbeleuchtung von Starrflügelflugzeugen zur Beleuchtung der Flügelvorderkante und der Triebwerksgondeln sowie der Oberseiten des Flügels abdecken. Der Einbau eines Eiserkennungssystems sollte dann erfolgen, wenn die zu prüfenden Bereiche vom Flugzeugcockpit aus nicht einsehbar sind. Es ist nicht beabsichtigt, dass diese empfohlene Vorgehensweise die Verwendung einer bestimmten Lichtquelle wie Halogen, LED oder einer anderen spezifischen Lampenkonstruktion erfordert.
Sinn
Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, grundlegende Überlegungen und Kriterien darzulegen, die bei der Konstruktion von Flügelinspektionsleuchten für alle Flugzeuge beachtet werden sollten.
SAE-Veröffentlichungen
J1330
Richtlinien zur Genauigkeit des Photometrielabors
ARP5414
Zonierung von Flugzeugblitzen
ARP6253
LEDs und Flugzeuganwendungen
Code of Federal Regulations (CFR)
Code of Federal Regulations Titel 14, Teil 25 und 121.
Zu den anwendbaren Abschnitten können unter anderem die folgenden gehören:
14 CFR PART 121.341 Ausrüstung für den Betrieb unter Vereisungsbedingungen
14 CFR PART 121.629 Betrieb unter Vereisungsbedingungen
14 CFR TEIL 25.1403 Flügelvereisungserkennungsleuchten
14 CFR PART 25.1397 Farbspezifikationen
RTCA-Veröffentlichungen
DO-160
Radiotechnische Kommission für Luftfahrt (RTCA), Umweltbedingungen und Testverfahren für
Luftgestützte Ausrüstung (letzte gültige Fassung).
Veröffentlichungen der US-Regierung
MIL-DTL-7989 Abdeckungen, lichtdurchlässig, für Luftfahrtlichter, Allgemeine Spezifikation für
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Wie in Teil 25.1403 und Teil 121.341 beschrieben, muss, sofern kein Betrieb bei Nacht bekannt ist oder vorhergesagte Vereisungsbedingungen durch eine Betriebsbeschränkung verboten sind, ein Mittel zur Beleuchtung oder anderweitigen Bestimmung der Eisbildung auf den kritischen Teilen der Tragflächen vorhanden sein der Standpunkt der Eisansammlung. Die verwendete Beleuchtung muss so beschaffen sein, dass sie keine Blendung oder Reflexion verursacht, die die Besatzungsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindern würde.
Flügelinspektionsleuchten dienen zur Beleuchtung der Flügelvorderkanten, der Triebwerksgondeln sowie des oberen und/oder unteren Flügels
Oberflächen und alle anderen Außenflächen, damit sie von der Flugbesatzung und/oder dem Bodenpersonal visuell auf Eisansammlungen oder andere kritische Bedingungen bei Nacht oder Tag (z. B. bei Umgebungsbedingungen mit schlechten Lichtverhältnissen) überprüft werden können. Die Inspektion kann am Boden oder während des Fluges mit und ohne Treibstoff durchgeführt werden.
Daher muss der Flügelauslenkungsbereich während des Fluges unter allen verschiedenen Bedingungen (z. B. unter Einfluss von Luftlasten) bei der Lampenkonstruktion berücksichtigt werden.
HINWEIS: Es kann auch sinnvoll sein, die vorhandene Flughafenbeleuchtung für die Inspektion von Schnee-/Eisansammlungen zu nutzen.
Wenn die Flugzeuggeometrie dies zulässt, werden Inspektionsleuchten über den Tragflächen empfohlen, um die oberen Tragflächenoberflächen zu beleuchten, damit diese vor allem während der Bodeninspektion visuell auf Schnee-/Eisansammlungen untersucht werden können.
Bei Militärflugzeugen können die Flügelinspektionsleuchten dazu verwendet werden, dem Bediener des Auslegers bei der Luftbetankung eine visuelle Orientierung zu geben. In diesem Fall kann es wünschenswert sein, die beleuchteten Bereiche auf der inneren Ober- und/oder Unterseite der Flügel zu vergrößern.
Die Lichter müssen so ausgelegt sein, dass sie den Besatzungsmitgliedern eine angemessene Beleuchtung bieten. Bei der Konstruktion und dem Installationsort muss jedoch darauf geachtet werden, dass sie keine störende Blendung oder Lichthofbildung verursachen, die die Besatzungsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß Teil 121.629 behindern könnten XNUMX, d. h. der Pilot oder der Dispatcher kann feststellen, dass die Flügel, Steuerflächen und andere kritische Oberflächen gemäß der Definition im Programm des Zertifikatsinhabers frei von Frost, Eis oder Schnee sind.
Die Flugzeuggeometrie bestimmt die Größe, Anzahl und Position der Lichter, die zur Erfüllung der beabsichtigten Funktion(en) erforderlich sind.
Beleuchtungsstärke
Die empfohlene Mindestbeleuchtungsstärke für die Flügelvorderkante beträgt 21.5 Lux (2.0 ft-c), gemessen senkrecht zur
einfallendes Licht. Siehe Abbildung 1 und Abbildung 2. Die Oberflächenbeschaffenheit und die Reflexionseigenschaften des Flugzeugs sollten übereinstimmen
werden bei der Validierung der photometrischen Leistung berücksichtigt. Außerdem sollten die Lichter bewertet werden, um sicherzustellen, dass bei maximalem Sichtabstand zur Flugbesatzung minimale Intensitäten erreicht werden.
Die empfohlene Mindestbeleuchtungsstärke für die Flügelvorderkante gilt für alle möglichen Flügelpositionen (im Flug oder am Boden, beladen mit Treibstoff).
Die empfohlene Mindestbeleuchtungsstärke für Triebwerksgondeln beträgt 5.3 Lux (0.5 ft-c), gemessen senkrecht zum einfallenden Licht. Siehe Abbildung 1.
Die empfohlene Mindestbeleuchtungsstärke für die Flügeloberseiten beträgt 107.5 Lux (10.0 ft-c), gemessen senkrecht zum einfallenden Licht. Siehe Abbildung 2.
Der Lichtstrahl sollte so geformt und gerichtet sein, dass eine einigermaßen gleichmäßige Ausleuchtung der Flügelflächen gewährleistet ist.
Farbe
Die Farbe sollte Luftfahrtweiß gemäß Teil 25.1397 sein. Abweichungen sind akzeptabel.
LISUN-Instrumente erfüllen die SAE ARP4087D-Flügelinspektionsleuchten vollständig – Designkriterien
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