Geltungsbereich
Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar, mit Ausnahme der folgenden:
Zusatz:
Diese Norm gilt für Schleif- und Poliermaschinen mit Ausnahme aller Arten von Scheibenwerkzeugen, die von IEC 60745-2-3 abgedeckt werden.
Zu den von dieser Norm abgedeckten Werkzeugen gehören unter anderem Bandschleifmaschinen, hin- und hergehende Schleifmaschinen oder Poliermaschinen, Exzenterschleifmaschinen oder Poliermaschinen sowie Exzenterschleifmaschinen oder Poliermaschinen.
Normative Verweisungen
Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar.
Begriffe und Definitionen
Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar, mit Ausnahme der folgenden:
Zusätzliche Definitionen:
Schleifer: Werkzeug zum Entfernen von Oberflächenmaterial mithilfe eines Schleifmittels
Polierer: Werkzeug, das mit einer Scheibe oder einem Pad zum Polieren ausgestattet ist
Bandschleifer: Schleifer mit endlosem Schleifband
Exzenterschleifer oder -polierer (oszillierender Schleifer oder Polierer): Schleifer oder Polierer, der mit einer Platte ausgestattet ist, die eine orbitale oszillierende Bewegung parallel zur Arbeitsfläche ausführt
Exzenterschleifer oder Polierer: Schleifer oder Polierer, der mit einer exzentrisch auf der Antriebsspindel positionierten Platte ausgestattet ist, die sich frei um ihre Achse parallel zur Arbeitsfläche drehen kann
Säbelschleifer oder Polierer: Schleifer oder Polierer, der mit einer Platte ausgestattet ist, die eine Hin- und Herbewegung parallel zur Arbeitsfläche ausführt
LISUN Die folgenden Geräte erfüllen vollständig die Norm IEC 60745-2-4. Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge – Sicherheit – Teil 2–4: Besondere Anforderungen für andere Schleif- und Poliermaschinen als Scheibenschleifer
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