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IEC 60745-2-11 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge – Sicherheit – Teil 2-11: Besondere Anforderungen für Säbelsägen (Stich- und Säbelsägen)

Geltungsbereich

Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar, mit Ausnahme der folgenden:

Zusatz:
Diese Norm gilt für Säbelsägen wie Stichsägen und Säbelsägen.

Normative Verweisungen

Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar.

Begriffe und Definitionen

Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar, mit Ausnahme der folgenden:

Zusätzliche Definitionen:

Säbelsäge:
Werkzeug zum Schneiden verschiedener Materialien mit einer Klinge oder Klingen, die sich hin- und herbewegen oder bewegen
oszillierende Bewegung

Stichsäge: Säbelsäge mit einer Grundplatte, die eine Neigungsverstellung ermöglicht

HINWEIS Typische Ausführungen von Stichsägen sind in Abbildung 102 dargestellt.

Säbelsäge: Säbelsäge mit einer Führungsplatte, die Kippbewegungen ermöglichen kann

HINWEIS Typische Ausführungen von Säbelsägen sind in Abbildung 103 dargestellt.

Allgemeine Anforderungen

Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar.

Allgemeine Bedingungen für die Tests

Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar.

LISUN Folgende Geräte erfüllen vollständig IEC 60745-2-11 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge – Sicherheit – Teil 2-11: Besondere Anforderungen für Säbelsägen (Stich- und Säbelsägen)

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