Geltungsbereich
Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar, mit Ausnahme der folgenden:
Zusatz:
Diese Norm gilt für Säbelsägen wie Stichsägen und Säbelsägen.
Normative Verweisungen
Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar.
Begriffe und Definitionen
Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar, mit Ausnahme der folgenden:
Zusätzliche Definitionen:
Säbelsäge:
Werkzeug zum Schneiden verschiedener Materialien mit einer Klinge oder Klingen, die sich hin- und herbewegen oder bewegen
oszillierende Bewegung
Stichsäge: Säbelsäge mit einer Grundplatte, die eine Neigungsverstellung ermöglicht
HINWEIS Typische Ausführungen von Stichsägen sind in Abbildung 102 dargestellt.
Säbelsäge: Säbelsäge mit einer Führungsplatte, die Kippbewegungen ermöglichen kann
HINWEIS Typische Ausführungen von Säbelsägen sind in Abbildung 103 dargestellt.
Allgemeine Anforderungen
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Allgemeine Bedingungen für die Tests
Diese Klausel von Teil 1 ist anwendbar.
Die folgenden Instrumente von LISUN erfüllen die Anforderungen der Norm IEC 60745-2-11: Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge – Sicherheit – Teil 2-11: Besondere Anforderungen für Säbelsägen (Stich- und Säbelsägen)
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