Diese Regelung gilt für die Zulassung von Scheinwerfern mit Halogenlampen (HS2-Lampen), die für die Ausrüstung von Kleinkrafträdern und diesen gleichgestellten Fahrzeugen vorgesehen sind.
Für Messungen muss der Messschirm in einem Abstand von 25 m vor dem Scheinwerfer und senkrecht zur Verbindungslinie zwischen dem Glühfaden der Lampe und dem Punkt HV angebracht werden. Die Linie HH muss horizontal sein.
Der Scheinwerfer muss seitlich so ausgerichtet sein, dass die Mitte des Lichtkegels auf der vertikalen Linie VV liegt.
Vertikal muss der Scheinwerfer so ausgerichtet sein, dass die Hell-Dunkel-Grenze 250 mm unterhalb der Linie HH liegt. Es sollte so horizontal wie möglich sein.
Wenn der Scheinwerfer gemäß den Absätzen 2 und 3 ausgerichtet ist, muss er die folgenden Bedingungen erfüllen:
Messpunkt
Beleuchtung E/Lux
Jeder Punkt auf und über der Linie HH
0.7
Jeder Punkt auf der Linie 35L-35R außer 35V
1
Punkt 35V
2
Jeder Punkt auf der Linie
25L-25R
2
Jeder Punkt auf der Linie 15L-15R
0.5
Die folgenden Instrumente von LISUN erfüllen die Anforderungen der ECE R.82-Einheitsbestimmungen für die Zulassung von Scheinwerfern für Kleinkrafträder mit Halogenlampen (HS2-Lampen) vollständig.
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