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ECE R.76 EINHEITLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG VON SCHEINWERFERFÜR MOPEDS, DIE EIN FAHRLICHT UND EIN ABBLENDLICHT AUSSENDEN

Diese Regelung gilt für die Genehmigung von Scheinwerfern mit Glühlampen, die ein Fernlicht und ein Abblendlicht erzeugen
für die Ausrüstung von Kleinkrafträdern und diesen gleichgestellten Fahrzeugen vorgesehen.

Für Messungen muss der Messschirm in einem Abstand von 10 m vor dem Scheinwerfer und senkrecht zur Verbindungslinie zwischen dem Glühfaden für das Fernlicht der Lampe und dem Punkt V angebracht werden; Die Linie HH muss horizontal sein.

BESTIMMUNGEN ÜBER ABBLENDLICHT

Der Scheinwerfer muss seitlich so ausgerichtet sein, dass der Lichtkegel möglichst symmetrisch zur Linie VV ist.

Vertikal muss der Scheinwerfer so ausgerichtet sein, dass die Hell-Dunkel-Grenze 100 mm unter der Linie HH liegt.

Bei der Ausrichtung gemäß den Absätzen 2.1 und 2.2 oben muss die Beleuchtung die folgenden Werte erreichen:

Auf der Linie HH und höher: 2 1x max.

Auf einer Linie, die 300 mm unter HH liegt und über eine Breite von 900 mm auf beiden Seiten der vertikalen Linie VV: nicht weniger als 8 1x.

Auf einer Linie, die 600 mm unterhalb der Linie HH und über eine Breite von 900 mm auf beiden Seiten der vertikalen Linie VV liegt: nicht weniger als 4 1x.

BESTIMMUNGEN ÜBER FAHRSTRÄGER

Wenn der Scheinwerfer gemäß den Absätzen 2.1 und 2.2 ausgerichtet ist, muss er die folgenden Bedingungen für das Fernlicht erfüllen.

Der Schnittpunkt (HV) der Linien HH und VV muss innerhalb des Isolux von 80 % der maximalen Beleuchtungsstärke liegen.

Die maximale Beleuchtungsstärke (Emax) des Fernlichts muss mindestens 50 Lux betragen.

Ausgehend vom Punkt HV darf die Beleuchtungsstärke des Fernlichts horizontal nach rechts und links nicht weniger als Emax/4 bis zu a betragen
Abstand von 0.90 m.

LISUN Die folgenden Instrumente erfüllen in vollem Umfang die einheitlichen Bestimmungen der Norm ECE R.76 für die Zulassung von Scheinwerfern für Mopeds, die ein Fernlicht und ein Abblendlicht aussenden:

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