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ECE R.7 Einheitliche Bestimmungen zur Zulassung von vorderen und hinteren Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten und Begrenzungsleuchten für Kraftfahrzeuge (außer Motorräder) und deren Anhänger

Ob das Gerät eine konstante Lichtstärke (Kategorie R, R1, RM1, S1 oder S3) oder eine variable Lichtstärke (Kategorie R2, RM2, S2 oder) erzeugt
S4).“

Bei Geräten der Kategorien R2, RM2, S2 und S4 die Zeit, die zwischen dem Einschalten der Lichtquelle(n) und dem Erreichen der auf der Bezugsachse gemessenen Lichtleistung von 90 Prozent des gemäß Absatz 6.3 gemessenen Wertes vergeht. Die oben genannten Werte werden für die vom Gerät erzeugten extremen Lichtintensitätswerte gemessen. Die gemessene Zeit zum Erreichen der niedrigsten Lichtstärke darf die gemessene Zeit zum Erreichen der höchsten Lichtstärke nicht überschreiten.“

Bei Geräten der Kategorien R2, RM2, S2 und S4 die Zeit, die zwischen dem Einschalten der Lichtquelle(n) und dem Erreichen der auf der Bezugsachse gemessenen Lichtleistung von 90 Prozent des gemäß Absatz 6.3 gemessenen Wertes vergeht. Die oben genannten Werte werden für die vom Gerät erzeugten extremen Lichtintensitätswerte gemessen. Die gemessene Zeit zum Erreichen der niedrigsten Lichtstärke darf die gemessene Zeit zum Erreichen der höchsten Lichtstärke nicht überschreiten.“

Die Farbe des innerhalb des in Anhang 2 Absatz 4 definierten Feldes des Lichtverteilungsgitters ausgestrahlten Lichts muss rot oder weiß sein. Zur Prüfung siehe Anhang 5 dieser Verordnung. Außerhalb dieses Feldes dürfen keine starken Farbschwankungen beobachtet werden.

Diese Anforderungen gelten auch im Bereich variabler Lichtstärke, erzeugt durch:

(a) Schlussleuchten der Kategorie R2;

(b) hintere Begrenzungsleuchten der Kategorie RM2;

(c) Bremsleuchten der Kategorien S2 und S4.“

LISUN Die folgenden Instrumente erfüllen in vollem Umfang die einheitlichen Bestimmungen der ECE R.7 hinsichtlich der Zulassung von vorderen und hinteren Positionsleuchten, Bremsleuchten und Begrenzungsleuchten für Kraftfahrzeuge (außer Motorräder) und deren Anhänger:

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