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ECE R.6 EINHEITLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG VON SCHEINWERFERFÜR MOPEDS, DIE EIN FAHRLICHT UND EIN ABBLENDLICHT AUSSENDEN

Fahrtrichtungsanzeiger und seitliche Blinkleuchten fallen unter die ECE-Regelung 6. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine einzelne Leuchte, einen Teil eines Scheinwerfers oder eine Multifunktionsleuchte (z. B. Heckleuchten) handelt.

Es gibt mehrere Zulassungskategorien: Kategorien 1, 1a und 1b für Frontblinker; Kategorien 2a und 2b für hintere Blinker und Kategorien 5 und 6 für seitliche Blinkleuchten.

Jede Kategorie muss getestet und zertifiziert werden, dass sie ein bestimmtes Maß an Licht in einer bestimmten Farbe emittiert und über eine bestimmte vertikale und horizontale Ebene eine ausreichende Leistung erzeugt, um nach dem Anbringen ein Mindestmaß an Sichtbarkeit zu gewährleisten. Die erforderliche Lichtleistung variiert von 0.6 cd (Candela) für seitliche Blinker bis zu 400 cd für Blinker der Kategorie 1b.

Für Artikel, die die Konformität mit der ECE-Regelung 6 anzeigen, gibt es unterschiedliche Markierungen für jede Genehmigungskategorie gemäß einem der folgenden Beispiele (siehe Modell A für Seitenblinker und Modell C für Einzelleuchten).

Bitte beachten Sie, dass aggregierte „E“-Kennzeichen in tabellarischer Form entweder mit mehreren Kategorien dieser Verordnung oder zusammen mit anderen Verordnungen angezeigt werden können (siehe Modell B).

LISUN Die folgenden Instrumente erfüllen vollständig die einheitlichen Bestimmungen der Norm ECE R.6 für die Zulassung von Scheinwerfern für Mopeds, die ein Fernlicht und ein Abblendlicht ausstrahlen

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