+8618117273997Weixin
Englisch
中文简体 中文简体 en English ru Русский es Español pt Português tr Türkçe ar العربية de Deutsch pl Polski it Italiano fr Français ko 한국어 th ไทย vi Tiếng Việt ja 日本語

ECE R.56 EINHEITLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG VON SCHEINWERFERFÜR MOPEDS UND ALS SOLCHE GLEICHGESTELLTE FAHRZEUGE

Diese Regelung gilt für die Genehmigung von Scheinwerfern mit Glühlampen, die ein einziges Abblendlicht erzeugen und für die Ausrüstung von Mopeds 1/ und diesen gleichgestellten Fahrzeugen vorgesehen sind.
Für Messungen muss der Messschirm in einem Abstand von 10 m vor dem Scheinwerfer und senkrecht zu einer Linie angebracht werden, die den Glühfaden der Lampe mit dem Punkt HV verbindet; Die Linie HH muss horizontal sein.
Bei Lampen mit quer verlaufendem Glühfaden muss der Glühfaden während der Messungen möglichst horizontal sein.

Die Scheinwerfer müssen seitlich so ausgerichtet sein, dass der Lichtkegel möglichst symmetrisch zur Linie VV ist.

Vertikal muss der Scheinwerfer so ausgerichtet sein, dass die Ausleuchtung im Punkt HV 2 1x beträgt. Unter diesen Bedingungen muss die Hell-Dunkel-Grenze zwischen der Linie HH und der Linie H-100 mm liegen.

Bei der Ausrichtung gemäß den Absätzen 2 und 3 oben muss die Beleuchtung die folgenden Werte erreichen:

auf der Linie HH und höher: 2 1x max.;

auf einer Linie, die 300 mm unter HH liegt und über eine Breite von 900 mm auf beiden Seiten der vertikalen Linie VV: nicht weniger als 8 1x;

auf einer Linie, die 600 mm unterhalb der Linie HH und über eine Breite von 900 mm auf beiden Seiten der vertikalen Linie VV liegt: nicht weniger als 4 1x.

LISUN Die folgenden Instrumente erfüllen vollständig die einheitlichen Bestimmungen der Norm ECE R.56 für die Zulassung von Scheinwerfern für Mopeds und als solche behandelte Fahrzeuge

Lassen Sie eine Nachricht

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

=