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ECE R.38 EINHEITLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG VON NEBELSCHLUSSLEUCHTEN FÜR KRAFTFAHRZEUGE UND DEREN ANHÄNGER

„Nebelschlussleuchte“ bezeichnet eine Leuchte, die dazu dient, das Fahrzeug von hinten besser sichtbar zu machen, indem sie ein rotes Signal mit größerer Intensität abgibt als die hinteren Positionsleuchten (Seitenleuchten);

Für diese Regelung gelten die Definitionen der Regelung Nr. 48 und ihrer zum Zeitpunkt der Beantragung der Typgenehmigung geltenden Änderungsserie.

„Nebelschlussleuchten unterschiedlicher Art“ sind Lampen, die sich in wesentlichen Punkten unterscheiden, wie z. B.:

– der Handelsname oder die Handelsmarke;

– die Eigenschaften des optischen Systems (Intensitätsniveaus, Lichtverteilungswinkel, Kategorie der Glühlampe, Lichtquellenmodul usw.).

INTENSITÄT DES AUSGESENDETEN LICHTS

Die Intensität des von jeder der beiden Proben emittierten Lichts darf nicht kleiner als die unten angegebenen Mindestwerte und nicht größer als die unten angegebenen Höchstwerte sein und ist in Bezug auf die Bezugsachse in den unten angegebenen Richtungen zu messen (ausgedrückt in Winkelgraden mit). der Bezugsachse).

Die Intensität entlang der H- und V-Achse, zwischen 10 nach links und 10 nach rechts und zwischen 5 nach oben und 5 nach unten, darf nicht weniger als 150 cd betragen.

Die Intensität des Lichts, das in alle Richtungen abgestrahlt wird, in denen das Licht bzw. die Lichter beobachtet werden können, darf 300 cd pro Licht nicht überschreiten.

Im Falle einer einzelnen Lampe, die mehr als eine Lichtquelle enthält, muss die Lampe die erforderliche Mindestintensität einhalten, wenn eine Lichtquelle ausgefallen ist, und wenn alle Lichtquellen leuchten, dürfen die maximalen Intensitäten nicht überschritten werden.

Die sichtbare Fläche in Richtung der Bezugsachse darf 140 cm2 nicht überschreiten.

Anhang 3 gibt Auskunft über die im Zweifelsfall anzuwendende Messmethode.

TESTPROZEDUR

Alle Messungen sind mit ungefärbten Standardlampen der für das Gerät vorgeschriebenen Typen durchzuführen, die so eingestellt sind, dass sie den für diese Lampentypen vorgeschriebenen normalen Lichtstrom erzeugen.

Alle Messungen an Lampen, die mit nicht austauschbaren Lichtquellen (Glühlampen und andere) ausgestattet sind, müssen bei 6.75 V, 13.5 V bzw. 28.0 V durchgeführt werden.

Bei Lichtquellen, die über ein spezielles Netzteil gespeist werden, müssen die oben genannten Prüfspannungen an die Eingangsklemmen dieses Netzteils angelegt werden. Das Prüflabor kann vom Hersteller die spezielle Stromversorgung verlangen, die zur Versorgung der Lichtquellen erforderlich ist.

Die Grenzen der sichtbaren Fläche in Richtung der Bezugsachse einer Lichtsignaleinrichtung sind zu bestimmen.

Die folgenden Instrumente von LISUN erfüllen die Anforderungen der ECE R.38 „Einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Nebelschlussleuchten für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger“

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