Diese Regelung 1/ gilt für Nebelscheinwerfer, die Linsen aus Glas oder Kunststoff enthalten können. Es umfasst zwei verschiedene Klassen.
Der ursprüngliche Nebelscheinwerfer, Klasse „B“ seit seiner Einführung, wurde aktualisiert, um das Winkelkoordinatensystem mit einer Änderung der Werte in der entsprechenden photometrischen Tabelle zu integrieren. In dieser Klasse sind nur Lichtquellen gemäß Regelung Nr. 37 zulässig.
Die Klasse „F3“ dient der Steigerung der photometrischen Leistung. Insbesondere wurden die Strahlbreite und die minimalen Lichtstärken unterhalb der HH-Linie (Absatz 6.4.3.) erhöht, während gleichzeitig Kontrollen für die maximale Intensität im Vordergrund eingeführt wurden. Oberhalb der HH-Linie wird die Intensität des Schleierlichts reduziert, um die Sichtbarkeit zu verbessern. Darüber hinaus kann diese Klasse adaptive Strahlmuster bereitstellen, bei denen die Leistung je nach Sichtbedingungen variiert.
Mit der Einführung der Klasse „F3“ werden Anforderungen geändert, die denen eines Scheinwerfers wie folgt ähneln:
(a) Die fotometrischen Werte werden als Lichtstärken im Winkelkoordinatensystem angegeben.
(b) Lichtquellen können gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 37 (Glühfadenlichtquellen) und der Verordnung Nr. 99 (Gasentladungslichtquellen) ausgewählt werden. Leuchtdiode
Es können auch (LED-)Module und verteilte Beleuchtungssysteme verwendet werden.
(c) Die Grenzwert- und Gradientendefinitionen.
(d) Die fotometrischen Anforderungen erlauben die Verwendung asymmetrischer Strahlverteilungen. Diese Regelung gilt für Nebelscheinwerfer für Fahrzeuge der Klassen L3, L4, L5, L7, M, N und T. 2/
Die folgenden Instrumente von LISUN erfüllen die Anforderungen der ECE R.19-Einheitsbestimmungen für die Zulassung von Nebelscheinwerfern für Kraftfahrzeuge
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