Standard IS 15518: 2004 (Teil 1) wurde vom Bureau of Indian Standards übernommen, nachdem der vom Electric Lamps and Their Auxiliaries Sectional Committee fertiggestellte Entwurf vom Electrotechnical Division Council genehmigt worden war.
Der Standard IS 15518: 2004 (Teil 1) behandelt die Sicherheits- und Austauschbarkeitsanforderungen von Wolfram-Glühlampen für allgemeine Beleuchtungszwecke. Dieser Standard legt die Leistungsanforderungen nicht fest, die in einem separaten Standard behandelt werden.
Es ist beabsichtigt, bei Bedarf die folgenden Teile dieser Norm vorzubereiten:
– Teil 2 Wolfram-Halogenlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke
– Teil 3 Wolfram-Halogenlampen (nicht für Fahrzeuge), der derzeit unter IS 12948: 1990 Wolfram-Halogenlampen (nicht für Fahrzeuge) fällt
Der Standard IS 15518:2004 (Teil 1) basiert auf IEC 60432-1 (1999) „Glühlampen – Sicherheitsspezifikationen: Teil 1 Wolframfilamentlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke“, herausgegeben von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC), mit folgenden Abweichungen:
a) Lampen mit Sockeln E17 und E26 wurden nicht abgedeckt, da diese in Indien nicht verwendet werden;
b)Die Definition der Referenzlampe, ihre Kennzeichnung und ihre Eigenschaften wurden aufgenommen.
c) Datenblätter zu Kappen und ihren Messgeräten wurden beigefügt.
Die in dieser Norm enthaltenen Datenblätter für Kappen und Manometer sind in Übereinstimmung mit IEC 60061 Lampensockel und -fassungen sowie Lehren zur Kontrolle der Austauschbarkeit und Sicherheit: Teil 1 für Lampensockel und Teil 3 für Lehren.
Um zu entscheiden, ob eine bestimmte Anforderung dieser Norm erfüllt ist, muss der festgestellte oder berechnete Endwert, der das Ergebnis eines Tests oder einer Analyse ausdrückt, gemäß IS 2:1960 „Regeln zum Runden numerischer Werte (überarbeitet)“ gerundet werden. Die Anzahl der signifikanten Stellen des gerundeten Wertes muss mit der des in dieser Norm angegebenen Wertes übereinstimmen.
IS 15518-1: 2004 Klausel und Thema | LISUN-Modell |
Klausel 3.8/5.3.3 Obergrenze für Temperaturanstieg | TMP-L |
Abschnitt 4.5 Widerstand gegen Drehmoment | CH338 |
Abschnitt 4.5.3 Wärmebeständigkeit | ZBP-T |
GW-500 | |
Abschnitt 4.5.4 Wärmebehandlungstemperaturen | GDJW-015B |
Abschnitt 5.3.4 Kriechstreckenlineal | CK-1 |
Abschnitt A.3 Isolationswiderstand | WB2681A |
Klausel C-1 Widerstand gegen Drehmoment | CH338 |
Klausel C-2 Widerstand gegen Drehmoment nach Erwärmung | GW-500 |
Abschnitt D-1.3 Der Impulsgenerator | SUG255 |
Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *