Diese Anforderungen gelten nicht für Geräte mit einer Nennspannung von mehr als 250 V. Ein Gerät, das neben elektrischer Energie auch eine andere Energiequelle wie Gas oder Dampf nutzt, muss gemäß diesen Anforderungen und den für das Gerät geltenden zusätzlichen Anforderungen untersucht werden Gerät, das in Betracht gezogen wird.
Diese Anforderungen gelten nicht für Geräte zur Verwendung an Orten wie Krankenhäusern, Labors, Institutionen und dergleichen, an denen die Ausbreitung pathologischer, chemischer, physikalischer, radioaktiver oder anderer Stoffe ein Gesundheitsrisiko darstellen könnte. Geräte, die für den Einsatz an solchen Standorten vorgesehen sind, werden anhand dieser Anforderungen und der für das Gerät geltenden zusätzlichen Anforderungen untersucht, wobei der spezifische Verwendungszweck angemessen berücksichtigt wird.
Diese Anforderungen gelten nur für einen oder mehrere bestimmte Gerätetypen, wie z. B. einen Staubsauger oder eine Bodenbearbeitungsmaschine, wenn die Anforderung durch einen spezifischen Verweis auf den betreffenden Typ oder die betreffenden Typen so gekennzeichnet ist. Das Fehlen einer solchen spezifischen Bezugnahme oder Verwendung des Begriffs „Gerät“ weist darauf hin, dass die Anforderung für alle von dieser Norm abgedeckten Geräte gilt.
Von Verbrennungsmotoren angetriebene Bodenreinigungsmaschinen für den industriellen/gewerblichen Einsatz, wie z. B. Bodenreiniger, Scheuersaugmaschinen, Kehrmaschinen, Extraktoren und Poliermaschinen, fallen unter UL 558.
Diese Anforderungen gelten nicht für Maschinen, die einen Druck von mehr als 2.5 MPa (360 psi) erzeugen.
LISUN Die folgenden Geräte erfüllen vollständig den UL 1017-STANDARD FÜR SICHERHEIT: Staubsauger, Gebläsereiniger und Bodenbearbeitungsmaschinen für den Haushalt
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