Diese Regelung gilt für Seitenmarkierungsleuchten für Fahrzeuge der Klassen M, N, O und T.
Für diese Regelung gelten die Definitionen der Regelung Nr. 48 und der zum Zeitpunkt der Beantragung der Typgenehmigung geltenden Änderungsserien.
„Seitenmarkierungsleuchte“ bezeichnet eine Leuchte, die von der Seite gesehen die Anwesenheit des Fahrzeugs anzeigt.
Intensität des emittierten Lichts
Die Intensität des von jeder der beiden eingereichten Proben emittierten Lichts muss sein:
Kategorie der Seitenmarkierungsleuchten, SM1, SM2
Mindestens
Intensität, in der Referenzachse, SM1 4.0 cd, SM2 0.6 cd
Innerhalb des angegebenen Winkelfelds, außer oben, SM1 0.6 cd, SM2 0.6 cd
Maximal
Intensität, innerhalb des angegebenen Winkelfeldes, SM1 25.0 cd, SM2 25.0 cd
Winkelfeld, horizontal, SM1, ± 45 Grad. SM2, ±30 Grad. Vertikal, SM1 ± 10 Grad. SM2 ± 10 Grad.
Darüber hinaus ist für die rote Seitenmarkierungsleuchte im Winkelbereich von 60 bis 90 in horizontaler Richtung und +0 in vertikaler Richtung zur Fahrzeugfront hin die maximale Intensität auf 0.25 cd begrenzt.
Farbe des emittierten Lichts
Die Farbe des innerhalb des in Anhang 2 Absatz 4 definierten Feldes des Lichtverteilungsgitters ausgestrahlten Lichts muss bernsteinfarben sein. Es kann jedoch rot sein, wenn die hinterste Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlussleuchte, der hinteren Begrenzungsleuchte, der Nebelschlussleuchte, der Bremsleuchte gruppiert oder kombiniert oder ineinander eingebaut ist oder mit dieser gruppiert ist oder einen Teil davon hat der lichtemittierenden Fläche gemeinsam mit dem hinteren Retroreflektor.
Um diese zu überprüfen
Für kolorimetrische Merkmale ist das in Absatz 9 dieser Regelung beschriebene Prüfverfahren anzuwenden. Außerhalb dieses Feldes dürfen keine starken Farbschwankungen beobachtet werden.
Bei Lampen, die mit nicht austauschbaren Lichtquellen ausgestattet sind (Glühlampen und andere), sollten die farbmetrischen Eigenschaften jedoch anhand der in der Lampe vorhandenen Lichtquellen gemäß den entsprechenden Unterabsätzen von Absatz 9.1 dieser Verordnung überprüft werden.
LISUN Die folgenden Instrumente erfüllen vollständig die einheitlichen Bestimmungen der ECE R.91 zur Zulassung von Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger
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