9 Schutz vor Zugänglichkeit zu stromführenden Teilen 9.1 Allgemeines 9.1.1 Ein Gerät muss mit einem GEHÄUSE aus geeignetem Material ausgestattet sein, um alle Teile zu isolieren, die bei normalem Gebrauch eine Brand-, Stromschlag- oder Verletzungsgefahr für Personen darstellen können . 9.2 GEHÄUSE für andere als EINGEBAUTE GERÄTE 9.2.1 GEHÄUSE für andere als EINGEBAUTE GERÄTE müssen verhindern, dass...