Zugänglichkeit stromführender Teile Um die Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Kontakts zu verringern, der die Gefahr eines Stromschlags durch ein nicht isoliertes stromführendes Teil oder einen filmbeschichteten Draht mit sich bringen kann, muss eine Öffnung in einem Gehäuse entweder (a) oder (b) entsprechen: a) Für eine Öffnung mit einer geringfügigen Abmessung (siehe Abschnitt 4.2.5.5) von weniger als 25.4 mm (1 Zoll), ein solches Teil oder ein solcher Draht darf nicht von der in Abb. dargestellten Sonde berührt werden.