8. Zugänglichkeit stromführender Teile 8.1 Ein elektrischer Teil eines Heizgeräts muss so angeordnet oder umschlossen sein, dass ein Schutz gegen unbeabsichtigten Kontakt mit nicht isolierten stromführenden Teilen gewährleistet ist, mit der Ausnahme, dass diese Anforderung nicht für ein sichtbar leuchtendes offenes Drahtelement und die Anschlüsse gilt unmittelbar neben dem Element. Siehe 3.1, 8.2,32.7, 32.14 und XNUMX. Isolierte Motorbürstenkappen erfordern keine...

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