Zugänglichkeit von stromführenden Teilen Ein elektrischer Teil eines Heizgeräts muss so angeordnet oder umschlossen sein, dass ein Schutz gegen unbeabsichtigten Kontakt mit nicht isolierten stromführenden Teilen gewährleistet ist, mit der Ausnahme, dass diese Anforderung nicht für ein sichtbar leuchtendes offenes Drahtelement und die unmittelbar daneben liegenden Anschlüsse gilt das Element. Siehe 3.1. 8.2, 33.7 und 33.14. Für isolierte Motorbürstenkappen ist kein zusätzliches Zubehör erforderlich.